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Mehr zum Thema Hirnverletzungen:
www.rahuber.ch/Hirnverletzung.html
www.fragile.ch - Schweizerische Vereinigung für Menschen mit Hirnverletzung und Angehörige.
Der Unfall-Blog von HFS Rechtsanwälte (Jean Baptiste Huber, Yvonne Furler und Evalotta Samuelsson) beschäftigt sich mit Neuigkeiten aus allen Gebieten des Haftpflichtrechts und Sozialversicherungsrechts.
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Bild: physiomagazin.ch |
Mit Urteil 4A_171/2012 vom 25.06.2012 hat das Bundesgericht entschieden, dass im Haftpflichtrecht die besondere Adäquanzpraxis nicht anwendbar ist, die im Bereich der obligatorischen Unfallversicherung (UVG) für Schleudertraumen und psychische Unfallfolgen gilt (vgl. zur besonderen Adäquanzpraxis im UVG: http://www.rahuber.ch/Schleudertrauma.html).
Damit hat das Bundesgericht sein Urteil BGE 123 III 110 aus dem Jahre 1997 bestätigt und damit endlich Klarheit geschaffen.
Konkret bedeutet das, dass Unfallopfer, die unter psychischen Unfallfolgen oder einem Schleudertrauma leiden, auch weiterhin kaum je Rentenleistungen aus UVG erhalten, aber mit Aussicht auf Erfolg Leistungen gegenüber dem Haftpflichtigen bzw. dessen Haftpflichtversicherung geltend machen können.