Ausdehnung auf alle Päusbonogs
Nach und nach wurde diese Rechtsprechung auf weitere "Pathogenetisch ätiologisch unklare syndromale Beschwerdebilder ohne nachweisbare organische Grundlage" (sog. Päusbonogs) ausgedehnt:- Fibromyalgie (ICD-1 0 Ziff. M79 .0) (BGE 132 V 65)
- dissoziative Sensibilitäts- und Empfindungsstörung (ICD-10Ziff. F44.6) (SVR 2007 IV Nr.45 S.149, I 9/07 E. 4)
- chronisches Müdigkeitssyndrom (CFS)
- Neurasthenie (SVR 2011 IV Nr. 26 S. 73, 9C_662/2009 E. 2.3; SVR 2011 IV Nr. 17 S. 44, 9C_98/2010 E. 2.2.2; Urteil I 70/07 vom 14. April 2008 E. 5)
- Schleudertrauma (ICD-10 S 13.4) (BGE 136 V 279)
- nichtorganische Hypersomnie (BGE 137 V 64).
Vorsichtige Aufweichung?
Nun hat man erstmals den Eindruck, dass das Bundesgericht vorsichtig die Bedeutung der sog. Förster-Kriterien relativiert bzw. vielleicht die Voraussetzungen für eine vorsichtige Aufweichung der Praxis vorbereitet.So finden sich in jüngsten Urteilen folgende Aussagen:
Urteil 8F_9/2012 vom 06.11.2012
Schliesslich prüfte die psychiatrische Gutachterin anhand der in der versicherungsmedizinischen Praxis zumindest versuchsweise anzuwendenden "Förster-Kriterien", ob die chronische Schmerzstörung mit somatischen und psychischen Faktoren ausnahmsweise nicht überwindbar sei.
(Hervorhebung durch den Unterzeichneten)
Urteil 9C_495/2012 vom 04.10.2012
Der Fall der Beschwerdeführerin zeigt in exemplarischer Weise auf, wie ungesichert und umstritten die diagnostische Einordnung von Schmerzstörungen - namentlich auch unter dem Blickwinkel des neuen Diagnosecodes F 45.41 - ist, ganz abgesehen von der seitens der Sachverständigen höchst kontrovers eingeschätzten Schwere der Symptomatik und der Folgenabschätzung für die Arbeits(un)fähigkeit.