Der Unfall-Blog von HFS Rechtsanwälte (Jean Baptiste Huber, Yvonne Furler und Evalotta Samuelsson) beschäftigt sich mit Neuigkeiten aus allen Gebieten des Haftpflichtrechts und Sozialversicherungsrechts.
03.12.2007
IV-Rente vor Ende Jahr anmelden!
Auf Grund der 5. IV-Revision entsteht entsteht ein Anspruch auf eine Rente der Invalidenversicherung ab 1.1.2008 frühestens nach Ablauf von sechs Monaten ab dem Zeitpunkt, in dem die versicherte Person die Anmeldung bei der IV eingereicht hat (Art. 29 Abs. 1 IVG). Wer zur Zeit arbeitsunfähig ist, sollte deshalb noch vor Ende Jahr eine IV-Anmeldung einreichen. Dann gilt noch die bisherige Regelung gemäss Art. 48 Abs. 2 IVG, wonach die Leistungen höchstens für die zwölf Monate vor der Anmeldung ausgerichtet werden.
Abonnieren
Kommentare zum Post (Atom)
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen