Die Vereinigung der schweizerischen Datenschutzbeauftragten hat zu diesem Thema einen Leitfaden verfasst, der Ihnen hilft, Ihre Ärztin oder Ihren Arzt davon zu überzeugen, dass er Ihnen Kopien kostenlos zustellen muss: Leitfaden
Ihr Patientendossier
Dass zu den Patientenakten, die in Kopie auszuhändigen sind, auch die handschriftliche Krankengeschichte gehört, geht aus dem Leitfaden der FMH "Rechtliche Grundlagen im medizinischen Alltag" hervor (S. 128). hervor.
Kommentare:
Falscher/Toter Link:
"Auskunft des Rechtsdienstes der Verbindung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte FMH" hervor.
Danke für den Hinweis. Ich habe den Post aktualisiert und auf den Leitfaden der FMH "Rechtliche Grundlagen im medizinischen Alltag" verlinkt.
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