26.01.2012

Veloschäden wirklich durch die Privathaftpflichtversicherung gedeckt?

Seit 1. Januar 2012 gibt es in der Schweiz keine Velo-Vignette und damit keine obligatorische Haftpflichtversicherung für Velos mehr. Zur Begründung wurde im Parlament darauf verwiesen, dass ja 90 % der Bevölkerung ohnehin eine Privathaftpflichtversicherung habe, die derartige Schäden abdecke.

Merkwürdige Deckungsausschlüsse

Als Familien-Mutter oder Vater sollten Sie sich aber nicht zu sicher fühlen. Nehmen Sie lieber die allgemeinen Versicherungsbedingungen aus dem Schrank und schauen Sie nach, ob in ihrer Privathaftpflichtversicherung irgendwelche merkwürdigen Deckungsausschlüsse enthalten sind.

Regressansprüche für Schäden von Kindern nicht versichert

So findet sich etwa in der Privathaftpflichtversicherung der AXA-Winterthur folgende Klausel:

"Nicht versichert sind Regress- und Ausgleichsansprüche für Leistungen, welche die Anspruchsteller den Geschädigten ausgerichtet haben für Schäden (.....) verursacht durch versicherte Kinder (.....)"
Artikel A 15 der Allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB) BOX BASIC. Die Haushaltversicherung der AXA - Privathaftpflicht

Damit Missgeschicke nicht teuer werden?

Was bewirkt die Klausel der Axa Winterthur? Nehmen wir an, Ihr 11jähriger Sohn fährt in der Dämmerung ohne Licht auf dem Trottoir. Viel zu spät nimmt er einen entgegenkommenden Fussgänger war und versucht noch zu bremsen. Zu spät - er überfährt den Fussgänger. Dieser ist schwer hirnverletzt und wird nie mehr arbeiten können. Von der Suva erhält der Fussgänger zuerst ein Taggeld und anschliessend eine 100 %-Rente. Die Abklärungen der SUVA ergeben, dass das Licht des Fahrrades defekt und das Fahrrad ohnehin nicht in betriebsicherem Zustand war. Insbesondere die Bremsen entfalten kaum mehr eine Wirkung. Die Suva wirft Ihnen daher vor, Ihrer Aufsichtspflicht als Familienoberhaupt nicht nachgekommen zu sein. Für ihre Ausgaben in siebenstelliger Höhe will sie auf Sie Rückgriff (Regress) nehmen.

Axa verweigert Leistungen

Genau diesen Fall hat die Axa in ihren Versicherungsbedingungen ausgeschlossen. Die Versicherung verweigert Ihnen daher die Leistungen.

Was tun?

  • Verlangen Sie bei Ihrer Versicherungsgesellschaft die Streichung der fraglichen Klausel. Ob sich diese darauf einlässt, ist allerdings fraglich.
  • Kündigen Sie Ihre Versicherung auf den nächstmöglichen Termin und wechseln Sie zu einer Gesellschaft ohne entsprechende Ausschlüsse.
  • Wenden Sie sich an den Ombudsmann der Privatversicherungen.
  • Beschweren Sie sich bei der FINMA, die die Aufsicht über die Versicherungen ausübt und gesetzlich verpflichtet wäre, gegen missbräuchliche Klauseln in AVBs einzuschreiten (Art. 117 Abs. 1 lit. c AVO).
  • Wenn der Schaden bereits eingetreten ist: wenden Sie sich an den Ombudsmann oder suchen Sie sich einen Anwalt. Da die Klausel ungewöhnlich ist, können Sie sich darauf berufen, dass sie damit beim Abschluss des Vertrags nicht hätten rechnen müssen und diese daher nicht gültig sei.

23.12.2011

Aiha Zemp am 14. Dezember 2011 gestorben

Am 14. Dezember 2011 ist Aiha Zemp im Alter von 58 Jahren gestorben. Die Psychotherapeutin hatte sich  zeitlebens für die Rechte und die Würde von Behinderten eingesetzt. Mit dieser verkürzten Beschreibung wird man ihr aber nicht gerecht. Ein sehr berührendes Portrait aus dem Jahr 2008 wurde am 23. Dezember 2011 nochmals auf DRS 2 ausgestrahlt und kann hier heruntergeladen werden: Alphabet des Willens - Aiha Zemp" auf DRS 2.

17.11.2011

Alter und Querschnittlähmung

In der neusten Ausgabe von "Paraplegie" (Nr. 137) findet sich ein interessanter Artikel zum Thema "Älterwerden im Rollstuhl".
Die Fortschritte in der Medizin und Rehabilitation führen dazu, dass die Lebenserwartung von Paraplegiker und Tetraplegikern stark zugenommen hat. Durch die starke Beanspruchung des Körpers von Querschnittsgelähmten durch die Lähmung tritt der Alterungsprozess früher und stärker ein. Frakturen und Muskelschwund sind häufiger als bei gesunden Personen. Der Darm wird auch Jahre nach der Lähmung immer träger und träger. Durch die starke Belastung klagen Betroffene überdies häufig über Schmerzen in den Schultern.
Vgl. zum ganzen auch:

11.10.2011

Kostenvorschüsse der kantonalen Sozialversicherungsgerichte

Kostenvorschüsse der Sozialversicherungsgerichte

Rechtsanwalt Jürg Maron, Leiter der Fachgruppe Sozialversicherungsrecht des Zürcher Anwaltsverbands hat eine Liste zusammengestellt, aus der hervorgeht, welche Gerichtskostenvorschüsse und Gerichtsgebühren das Bundesgericht und die verschiedenen kantonalen Verwaltungsgerichte in Sozialversicherungsverfahren in der Regel erheben:

Die Tabelle kann hier als PDF heruntergeladen werden: Tabelle Gerichtskosten als PDF.

10.10.2011

Bundesgericht - Wichtige Urteile aus dem Sozialversicherungsrecht August 2011

Liste der neusten Entscheidungen von besonderem Interesse der beiden sozialrechtlichen Abteilungen des Bundesgerichts August 2011

Das Bundesgericht veröffentlicht regelmässig eine Liste der Urteile, die es für besonders beachtenswert hält. Die Liste mit den Urteilen, die im August 2011 von den beiden Sozialversicherungsrechtlichen Abteilungen des Bundesgerichts im Bereich der Invalidenversicherung, der obligatorischen Unfallversicherung, des BVG, der Arbeitslosenversicherung, der Krankenversicherung, der AHV sowie des öffentlichen Personalrechts gefällt worden sind, kann hier heruntergeladen werden: Liste der sozialversicherungsrechtlichen Urteile August 2011


Um die Urteile zu sehen, klicken Sie in der PDF-Liste direkt auf die Urteilsnummern:

07.09.2011

Design

www.blogger.com,das wir für unsere aktuellen Meldungen benutzen, hat wieder einmal das Interface verändert, so dass das Design dieser Seite durcheinander geraten ist. Wir werden in den nächsten Tagen versuchen, das Design von Aktuell wieder herzustellen. Bis dahin bitten wir Sie um Verständnis.

01.09.2011

Neue Büropartnerschaft - HF Rechtsanwälte

Per 1. September 2011 haben sich Rechtsanwalt Jean Baptiste Huber und Rechtsanwältin Yvonne Furler zusammengeschlossen. Unsere gemeinsame Kanzlei heisst neu:

HF Rechtsanwälte
Bundesplatz 6
Postfach 4315
6304 Zug

Tel. 041 725 41 41
Fax: 041 725 41 42

e-Mail Jean Baptiste Huber: jbhuber@rahuber.ch
e-Mail Yvonne Furler: yfurler@rahuber.ch
www.rahuber.ch

Jean Baptiste Huber und Yvonne Furler sind beide im Bereich des Haftpflichtrechts und des Versicherungsrecht spezialisiert. Jean Baptiste Huber hat im August 2011 erfolgreich die Ausbildung zum Fachanwalt Haftpflicht-und Versicherungsrecht SAV abgeschlossen. Yvonne Furler beginnt im Herbst 2011 die Weiterbildung CAS Haftpflicht und Versicherungsrecht an der Universität St. Gallen.

Gleichzeitig mit dem Eintritt von Yvonne Furler als Partnerin ist es zu einer weiteren personellen Veränderung gekommen. Lic.iur. Giuseppe Codispoti verlässt uns, um sich einer neuen Herausforderung zuzuwenden.